Fahrerlaubnis

Zum Erwerb oder der Aufrechterhaltung eines Führerscheins nach Eintritt einer körperlichen Behinderung wird benötigt:

Das grundsätzliche Recht zur Teilnahme am Strassenverkehr besteht für jedermann. Bei Einschränkungen körperlicher oder geistiger Art ist geeignete Vorsorge zu treffen. Hierfür ist jeder selbst verantwortlich (§2 FeV). Dabei sollte besonders das Recht auf Unversehrtheit von anderen Menschen und Sachwerten berücksichtigt werden. Hier hat eine sorgfältige Abwägung zu erfolgen.

Es wird dringend empfohlen der Führerscheinstelle eine freiwillige Mitteilung zu geben. Daraus erfolgen dann mögliche Einträge in den Führerschein und attestiert damit den amtlichen Nachweis der geeigneten Vorsorge. Dies schütz einem vor möglichen Nachteilen vor allem bei Verkehrsunfällen.

Ein vorhandener Führerschein bleibt auch nach Eintritt einer Erkrankung oder Behinderung bestehen. Allerdings muss vor Gebrauch geeignete Vorsorge getroffen werden.