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Behinderungen

Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. (SGB IX).

Eine Behinderung kann sowohl im körperlichen als auch im psychophysischen und charakterlichen Bereich vorliegen. Körperlich Behinderte können unter gewissen Voraussetzungen eine Fahrerlaubnis erwerben. Hierzu ist ein medizinisches Gutachten für die Straßenverkehrsbehörde erforderlich.

Die folgende Aufstellung verschiedener Krankheitsbilder ist weder vollständig noch medizinisch fachlich formuliert und soll vor allem Außenstehenden einen kleinen Überblick verschaffen.

Schädigung des Zentralnervensystems (neurologische Funktionsstörungen)

Querschnittslähmungen

Sie wird häufig durch Unfälle verursacht. Jährlich werden etwa 1.200 bis 1500 neue Fälle registriert. Die Querschnittlähmung ist die Folge einer Rückenmarkschädigung, die – je nach Ausprägungsform – folgende Lähmungen ergeben kann:

  • Ausfall der willkürlichen Muskelbewegung: unterhalb der betroffenen Stelle am Rückenmark. Der Betroffene ist gehunfähig (motorische Lähmung).
  • Verlust des Empfindungsvermögens: Schmerz-, Tast- und Temperaturreize können nicht oder nur noch teilweise wahrgenommen werden (sensibel-sensorische Lähmungen).
  • Funktionsstörungen von inneren Organen: wie beispielsweise der Harnblase, des Enddarms und der Schweißdrüsen (vegetative Lähmungen).

Nach dem Ausmaß der Schädigung im Verlauf des Rückenmarks (Hals-, Brust oder Lendenmark) ergeben sich unterschiedlich schwere Beeinträchtigungen. Unterschieden wird in:

  • Paraplegie: Hierbei handelt es sich primär um die Lähmung beider Beine und / oder der Rumpfmuskulatur.
  • Tetraplegie: Verletzungen im Halswirbelbereich führen zu einer Viergliedmaßenlähmung und einer Beeinträchtigung der Atmung und der inneren Organe.

Ein querschnittgelähmter Mensch ist nicht mehr in der Lage zu stehen und zu gehen. Er ist in der Regel auf den Rollstuhl und eine sitzende Tätigkeit angewiesen. Dies sind zugleich die bestimmenden Merkmale im Rahmen der beruflichen Ein- oder Wiedereingliederung.

Kinderlähmung
Multiple Sklerose (MS)

MS ist eine der häufigsten Erkrankungen des Zentralnervensystems. Dabei treten im Gehirn und Rückenmark verstreut Entzündungen auf. Es kann zu körperlichen Störungen kommen, wie z.B. Missempfindungen, Schwindel, Gefühlsstörungen, Sehstörungen, vermehrtes Stolpern, Unsicherheit beim Gehen und Stehen oder Schwierigkeiten beim Sehen. Dies nennt man einen Schub. Er entwickelt sich meist innerhalb von Stunden oder Tagen und klingt nach einiger Zeit wieder ab. Die MS kann schubweise, mit langen krankheitsfreien Intervallen oder auch chronisch verlaufen. MS ist nicht ansteckend und auch nicht erblich. Sie wird überwiegend medikamentös behandelt. Wodurch MS letztlich verursacht wird, ist noch nicht geklärt. Es wird vermutet, dass mehrere Faktoren für diese Erkrankung verantwortlich sind; u.a. spielt das Immunsystem eine zentrale Rolle, auch Virusinfektionen als Ursache werden diskutiert.

Schädigung der Gliedmaßen

Eine Erscheinungsform der Körperbehinderung ist das Fehlen oder die Fehlbildung einer Extremität. Der Zeitpunkt des Verlustes einer oder mehrerer Gliedmaßen spielt eine entscheidende Rolle für die berufliche Ein- oder Wiedereingliederung. Während Menschen mit Gliedmaßenfehlbildungen meist schon von Geburt an gelernt haben, mit der Behinderung umzugehen, müssen Menschen, die durch einen Unfall oder eine Krankheit behindert wurden, sich erst auf die neue Situation einstellen. Dies kann z.B. eine Umschulung bedeuten wie auch Trainingsmaßnahmen, um die Benutzung der entsprechenden Hilfsmittel zu erlernen.

Gliedmaßenverlust (Amputation)

Betroffen sind überwiegend Erwachsene als Folge von Verkehrs- und Berufsunfällen, soweit es sich um eine teilweise oder vollständige Amputation von Händen und Armen handelt. Ein Beinverlust hingegen ist größtenteils auf Durchblutungsstörungen zurückzuführen. Nur rund 8 Prozent aller Amputationen betreffen die oberen Gliedmaßen.

Schädigung des Skelettsystems

Menschen, die von Schädigungen des Skelettsystems betroffen sind, leiden unter Wirbelsäulenschäden, Fehlstellungen und Erkrankungen der Gelenke oder unter Knochenerkrankungen.

Die individuellen Auswirkungen dieser Arten von Körperbehinderung mögen sehr unterschiedlich sein, doch die Schmerzempfindung ist sehr ähnlich. Gemeinsames Merkmal ist eine eingeschränkte Bewegungsfähigkeit. Zu den häufigsten Schädigungen des Skelettsystems zählen:

Fehlstellungen der Wirbelsäule und Rückgratverkrümmungen (Skoliosen, Lordosen, Kyphosen)

Eine Buckelbildung wird als Kyphose, eine zu starke Wölbung nach innen als Lordose bezeichnet. Unter Skoliosen versteht man S-förmige Wirbelsäulenverschiebungen nach rechts und links. In ihren leichteren Formen sind die Fehlstellungen der Wirbelsäule so sehr verbreitet, dass man sie als Ausdruck eines allgemeinen Zivilisationsleidens ansehen kann. Einseitige Belastungen (z.B. falsches Sitzen) wirken sich ungünstig auf die Wirbelsäule aus.

Wirbelgleiten (Spondylolisthesis)

Das Wirbelgleiten entsteht durch eine angeborene Fehlbildung der Wirbelsäule und wird heutzutage vermehrt bei Kindern und Jugendlichen festgestellt. Ein Wirbel gleitet über den darunter liegenden Wirbel nach vorn; meistens verschiebt sich der 5. Lendenwirbel über den 1. Kreuzbeinwirbel. Diese Erkrankung ist fast immer mit schmerzhaften Nebenerscheinungen verbunden.

Bandscheibenvorfall (Diskusprolaps, Diskopathie)

Bei einem Bandscheibenvorfall gleitet ein Teil einer Bandscheibe aus der natürlichen Lage und übt bei jeder Bewegung schmerzhaften Druck auf benachbarte Nervenwurzeln aus. Meist tritt ein Bandscheibenvorfall beim Bücken (mit gestreckten Beinen), beim Heben schwerer Gegenstände und bei Drehbewegungen des Oberkörpers auf. Ursachen für Bandscheibenvorfälle können Bewegungsmangel, Haltungsschwächen und Fehlhaltungen schon in der Kindheit und Jugend sein.

Morbus Bechterew (Spondylitis ankylosans)

Diese Erkrankung betrifft den gesamten Organismus. Sie zeigt sich hauptsächlich an der Wirbelsäule, wo sie schmerzhafte Entzündungen der Wirbelgelenke hervorruft, die schließlich zu einer mehr oder weniger stark nach vorne geneigten Haltung führen. Der Verlauf der Erkrankung erfolgt schubweise, verbunden mit einem allgemeinen Unwohlsein. Die Krankheit kann zum Stillstand kommen, eine Totalversteifung muss nicht eintreten.

Gelenkfehlstellungen (Luxationen)

Gelenkfehlstellungen sind Verschiebungen zweier Knochen, die durch ein Gelenk verbunden sind. Meist tritt die Luxation in Verbindung mit Kapselbandrissen auf.

Gelenkerkrankungen (Arthrose, Arthritis, Polyarthritis)

Von Gelenkerkrankungen sind in den meisten Fällen die Gelenke der Hände, Arme, Beine und Füße betroffen. Arthrosen entwickeln sich immer aus einem Ungleichgewicht zwischen der Belastungsfähigkeit des Gelenkes und der tatsächlichen Belastung. Bei den primären Arthrosen entsteht dieses Missverhältnis ohne ersichtlichen Grund. Die Entstehung sekundärer Arthrosen kann die verschiedensten Ursachen haben, z.B. Stoffwechselstörungen, Fehlbelastungen, Verletzungen, Entzündungsprozesse oder altersbedingte Abnutzung.

Knochenerkrankungen, Glasknochenkrankheit (Osteopathie, Osteogenesis imperfecta)

Kennzeichen der Glasknochenkrankheit ist eine erhebliche Knochenbrüchigkeit. Typisch ist, dass die Auswirkungen das gesamte Skelettsystem betreffen. Sinnesorgane, Haut und innere Organe können ebenfalls betroffen sein.

Kleinwuchs (Chondrodystrophie)

Bei einem Längenwachstum bis 140 cm für weibliche und bis 150 cm für männliche Erwachsene geht man von „Kleinwuchs” aus. Es wird zwischen „proportioniertem” und „disproportioniertem” Kleinwuchs unterschieden. Nur der disproportionierte Kleinwuchs (Chondrodystrophie, z.B. verkürzte Beine) ist mit einer eingeschränkten Bewegungsfähigkeit verbunden. Bei proportioniertem Kleinwuchs entstehen in der Regel keine Funktionsstörungen. Hier sind lediglich Hilfen notwendig, um die geringe Körpergröße auszugleichen.

Im Arbeitsleben zu beachten bei Gelenkerkrankungen: Die Einschränkungen am Arbeitsplatz zeigen sich bei Gelenkerkrankungen der oberen Gliedmaßen etwa durch Schwierigkeiten beim Arbeiten mit beiden Händen und mit großem Kraftaufwand oder durch Schwierigkeiten bei Fein- und Präzisionsarbeiten. Gelenkschäden der unteren Extremitäten und der Hüftgelenke schränken ständiges Gehen, aber auch Sitzen und Stehen ohne Haltungswechsel ein.

Zur Fahrausbildung wendet man sich sinnvoller Weise an spezialisierte Fahrschulen, welche sowohl über die Erfahrung  als auch über speziell ausgerüstete Fahrschulwagen verfügen. In Sonderfällen ist auch die Ausbildung auf einem entsprechend umgebauten privaten Fahrzeug nicht ausgeschlossen. Wir verfügen über ein großes Netzwerk an solchen Partnern, die mit unseren Produkten lehren.